Macht sich die Fa. Belluna strafbar?

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Admin Reiner
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Macht sich die Fa. Belluna strafbar?

#1

Beitrag von Admin Reiner »

Rabatte sind in Deutschland grundsätzlich jederzeit erlaubt, erfordern jedoch seit dem 28. Mai 2022 zwingend die Angabe des niedrigsten Gesamtpreises der letzten 30 Tage vor Beginn der Ermäßigung (§ 11 PAngV). Werbung mit Rabatten muss transparent, klar und ohne irreführende Angaben (z.B. falsche UVP oder künstliche Preissteigerung) erfolgen.
Wichtige Regeln für Rabatte:
30-Tage-Bestpreis: Bei jeder Preisermäßigung muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenz angegeben werden.
Keine Irreführung: Es darf nicht mit Rabatten geworben werden, wenn die Artikel zuvor nicht teurer waren.
Transparenz: Bedingungen (z.B. Gültigkeitsdauer, Einschränkungen) müssen klar erkennbar sein.

Ich glaube nicht das es erlaubt ist:

Belluna behauptet der 176 L Kühlschrank sei jetzt zum Sonderpreis von 999€ zu haben. Vorher hätte er 1199€ gekostet! Das stimmt nicht, er hat schon immer 999€ gekostet!!!

Belluna behauptet die weiße Folie gibt es jetzt zum Sonderpreis von 9€ ! Vorher hätte sie 15€ gekostet! Das stimmt nicht, sie hat schon immer 9€ gekostet!!!

Ich könnte mir gut vorstellen, das die Fa. Belluna deswegen großen Ärger bekommt!

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