Ich kann sowas nicht verstehen? Dann könnte man uns nicht so oft verarschen und 2 Sterne Kühlschränke als spitzen Produkt anpreisen
In der EU sind mobile Kühlgeräte (Camping-Kühlschränke/Kühlboxen) von der Pflicht zur Kennzeichnung mit dem neuen EU-Energieeffizienzlabel (A-G) ausgenommen.
Dies gilt gemäß der Verordnung (EU) 2019/2016, die am 1. März 2021 in Kraft getreten ist. Hier sind die wichtigsten Details:
Ausnahme von der Kennzeichnung: Mobile Kühlgeräte, die primär für den Einsatz beim Camping, im Wohnmobil oder Auto gedacht sind, müssen kein Energielabel tragen.
Definition: Die Verordnung bezieht sich in der Regel auf netzbetriebene Haushaltskältegeräte. Geräte, die speziell für den mobilen Einsatz konzipiert sind, fallen nicht unter diese strenge Energieklassifizierung.
Unterschied zu Minibars: Während Camping-Kühlboxen oft ausgenommen sind, müssen Minibars (die z.B. in Hotels verwendet werden) und Weinkühlschränke, die über das Stromnetz betrieben werden, ein Energielabel aufweisen.
Gas-Kühlschränke: Kühlschränke, die nicht primär über das Stromnetz, sondern über Gas betrieben werden, sind ebenfalls von den neuen EU-Label-Regeln für Haushaltsgeräte ausgenommen.
Obwohl keine direkte Pflicht besteht, geben viele Hersteller von Camping-Kühlboxen (wie Dometic, Waeco/Kompressor) dennoch den Energieverbrauch oder eine entsprechende Effizienzklasse an, um Campern einen Vergleich zu ermöglichen.